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Podcast zur Kapitalertragsteuer auf Apple PodcastSpotify oder Google Podcast

Steuern sind wie Kosten

Nicht nur die Kosten deiner Geldanlage schmälern deine Rendite. Auch die Steuern auf Kapitalerträge haben einen dramatischen Einfluss. Dabei ist die sogenannte Kapitalertragsteuer nur eine von vielen finanziellen Rahmenbedingungen, mit denen du bei deiner Kapitalbildung zu kämpfen hast. Aus diesem Grund sprechen wir heute über die Berechnung dieser Steuer im Allgemeinen und einige Hinweise zum einfachen Umgang mit diesem Thema.

Definition von Steuern

Bereits in einem Beitrag aus der Vergangenheit habe ich die Unterschiede der einzelnen Abgaben an den Staat unterschieden. Zu diesen Abgaben gehören auch die Steuern. Dabei sind Steuern Zahlungen ohne direkte Gegenleistung. Anders als bei Gebühren hat der Zahler keinen Anspruch auf eine Gegenleistung. Die Einnahmen, die dadurch für den Staat entstehen, sind für die Allgemeinheit gedacht und kommen so auch wieder indirekt dir zu Gute. Steuern sind also nicht per Definition etwas Schlechtes, unterscheiden sich aber folgendermaßen von den anderen beiden Abgabearten:

AbgabeartZahlungsartBeispiel
SteuernZahlungen ohne direkte GegenleistungKapitalertragsteuer
BeiträgeZahlungen mit Gegenleistung bei EreigniseintrittRentenbeitrag
GebührenZahlungen mit direkter GegenleistungParkgebühr

Allgemeine Berechnung und 4 Feinheiten

Auch die Kapitalertragsteuer (KeSt) ist eine Abgabe ohne direkte Gegenleistung und sie ist bei jedem Gewinn aus Geldanlagen zu entrichten. Gewinne können dabei auf drei unterschiedlichen Wegen entstehen:

  • Zinszahlungen
  • Dividendenzahlungen
  • Kursgewinne

Auf diese Gewinne ist eine Steuer zu entrichten, die sich folgendermaßen berechnet:

KeSt (28%) = Abgeltungssteuer (25%) + Solidaritätszuschlag (5,5% der Abgeltungssteuer) + Kirchensteuer (8 – 9% der Abgeltungssteuer)

Somit ergibt sich eine Schmälerung deiner Gewinne von gut 28%. Wenn du also Dividendenzahlungen aus einer Aktie erhältst, sagen wir 1.000€, dann bekommst nicht die vollen 1.000€, sondern nur gut 720€. Die restlichen 280€ verbleiben als Kapitalertragsteuer beim Fiskus. Neben dieser allgemeinen Berechnung gibt es aber noch 4 kleine Feinheiten, welche die Berechnung beeinflussen. Ein konkretes Beispiel aus der Praxis mit allen Angaben findest du übrigens in meinen Vorlagen.

Die Vorabpauschale

Bei der Kapitalertragsteuer kommt es auch auf die Ertragsverwendung an. Ist sie ausschüttend, kann die Steuer exakt berechnet werden. Ist sie hingegen thesaurierend können die Gewinne natürlich nicht genau berechnet werden. Aus diesem Grund werden auf thesaurierende Geldanlagen Vorabpauschalen als Steuer erhoben. Dadurch ergeben sich auch für solche Geldanlagen auszurichtende Steuern. Wie sich die Vorabpauschale errechnet erfährst du hier.

Die Quellensteuer

Eine zweite Feinheit ist die Steuer aus dem Quell-Land. Wenn du beispielsweise eine Aktie eines ausländischen Unternehmens besitzt und eine Dividende kassierst, musst du auch eine sogenannte Quellensteuer an dieses Land entrichten. Wenn du eine Quellensteuer entrichtest, kannst du sie oftmals mit deiner Abgeltungssteuer in Deutschland verrechnen und sie dir somit über deine Steuererklärung zurückholen. Mehr zur Quellensteuer findest du hier.

Die Religionszugehörigkeit

Die allgemeine Berechnung der Kapitalertragsteuer trifft nur dann zu, wenn du einer Religionsgemeinschaft angehörst und hierzu auch tatsächlich Kirchensteuern anfallen. Trifft dies nicht zu, musst du sie auch nicht entrichten. Damit reduziert sich dein Steuerbeitrag von knapp 28% auf nur noch gut 26,4%. Deine Bank wird automatisch darüber informiert und wird sie zukünftig nicht mehr entrichten.

Der Sparerpauschbetrag

Die letzte Feinheit bei deiner Steuerlast ist die Möglichkeit eines Freistellungsauftrages bei deiner Bank. In Deutschland stehen jeder ledigen Person 801€ und jedem verheirateten Paar 1.602€ pro Jahr an steuerfreien Kapitalerträgen zu. Der sogenannte Sparerpauschbetrag muss hierzu einfach bei deiner Bank eingerichtet werden. Du kannst die Summe dabei auch beliebig auf verschiedene Bankkonten von unterschiedlichen Anbietern aufteilen. Solange deine Gewinne aus Kapitalerträgen diese Summen nicht überschreitet, musst du keine Steuern zahlen.

Kapitalertragsteuer und deine Kapitalbildung

All die genannten Feinheiten und die Rechnung im Allgemeinen passiert völlig automatisiert. Deine Bank berechnet die Steuerabgaben automatisch und führt diese auch direkt an den Fiskus ab. Du musst dich also lediglich darum kümmern, den Freistellungsauftrag einzurichten und die Quellensteuer bei der nächsten Steuererklärung einzureichen. Außerdem kannst du Kursgewinne von Aktien mit Kursverlusten gegenrechnen. So verringert sich deine zu versteuernde Gewinnsumme aus Kapitalerträgen. Es gibt sicherlich auch noch mehr Feinheiten und legale Steuertricks, aber das sind die allgemeinen Fakten zu den Steuern auf deine Gewinne. Wenn du tiefer in das Thema einsteigen möchtest, solltest du einen Experten zu Rate ziehen.

Zusammenfassung

Steuern verringern deine Rendite und es steht ihnen keine direkte Gegenleistung gegenüber. Das solltest du bei deiner Finanzplanung unbedingt berücksichtigen, denn mit gut 28% weniger Rendite sind die Ausmaße der Einbußen ziemlich weitreichend. Um gerade am Anfang vollends von der Steuerbefreiung des Sparerpauschbetrags zu profitieren, empfehle ich dir deine Finanzen so einfach wie möglich zu strukturieren. Das bedeutet aus meiner Sicht ein Bankinstitut für dein gesamtes Vermögen. Dann kannst du hier den gesamten Betrag (801€ oder 1.602€) beauftragen und die Bank macht den Rest. Außerdem sollte deine Bank einen Sitz in Deutschland haben, denn nur dann werden alle nötigen Steuerfeinheiten automatisiert abgeführt. Damit ersparst du dir eine Menge Arbeit.

Mein Girokonto und Depot, welches ich seit mehreren Jahren nutze, findest du übrigens in meinen Empfehlungen. Hiermit kannst du dir einen einfachen Sparplan aufbauen und dein gesamtes Vermögen übersichtlich verwalten. Und genau dabei wünsche ich dir viel Erfolg und auch Spaß bei deiner Kapitalbildung.

Erwähnte Links zur Kapitalertragsteuer

Kontakt zu Kapitalbildung

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